Verpflichtung zur klinischen Nachbeobachtung (PMCF) von Medizinprodukten

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Seit dem 25. Mai 2017 ist es nun amtlich. Die neue EU-Medizinprodukte Verordnung (Medical Device Regulation, MDR) ist in Kraft getreten und nach einer dreijährigen Übergangszeit ab dem 26. Mai 2020 verpflichtend anzuwenden.

Diese Übergangsfrist von 3 Jahren scheint auf den ersten Blick recht lange zu sein, ist aber angesichts der umfangreichen neuen Anforderungen an z.B. die klinische Bewertung von Medizinprodukten oder der Forderung nach einer kontinuierlichen klinischen Nachbeobachtung nach Inverkehrbringen recht knapp bemessen. Umso wichtiger ist es, sich schon jetzt mit den Neuerungen der MDR vertraut zu machen und diese bereits jetzt für das erstmalige Inverkehrbringen bzw. für die Phase nach Inverkehrbringen zu berücksichtigen.

Für viele Produkte erfolgt die klinische Bewertung bisher rein nach dem Äquivalenzprinzip, anhand von klinischen Daten aus der Literatur und klinische Daten aus klinischen Prüfungen mit dem eigenen Produkt fehlen gänzlich.  Vor diesem Hintergrund ist die Forderung in der MDR, die Produkte nach Inverkehrbringen kontinuierlich klinisch weiter zu verfolgen, nur mehr als verständlich. Schließlich treten Probleme oder neue Risiken häufig erst auf, nachdem die Produkte bereits in Verkehr gebracht sind und über einen längeren Zeitraum bzw. in einer größeren Population von Anwendern oder Patienten zum Einsatz kommen. Um solche Risiken in der Anwendung kontinuierlich zu erfassen und damit für einen wirksamen Schutz von Anwendern oder Patienten auch nach Inverkehrbringen zu sorgen, hat man die Überwachung der Medizinprodukte nach Inverkehrbringen und deren Interaktion mit der klinischen Bewertung in der MDR neu geregelt.

Post-Market Clinical Follow-up (PMCF) wird zu verpflichtendem Bestandteil der Post-Market Surveillance (PMS)

Die klinische Bewertung ist fortan während des gesamten Lebenszyklus des Medizinprodukts anhand von klinischen Daten zu aktualisieren, die aus der klinischen Nachbeobachtung und der Überwachung nach dem Inverkehrbringen stammen.

Hiermit möchte man erreichen, dass klinische Daten zum eigenen Produkt nach Inverkehrbringen gesammelt und bewertet werden. Denn nur durch eine proaktive klinische Nachbeobachtung stehen dem Hersteller mittel- oder langfristige Leistungs- und Sicherheitsdaten nach Inverkehrbringen zur Verfügung, die es ihm ermöglichen,

  • während der erwarteten Lebensdauer die klinische Sicherheit und Leistung des Produkts zu bestätigen,

  • die fortwährende Vertretbarkeit der bereits identifizierten Risiken zu bestätigen,

  • auf der Grundlage sachdienlicher Belege neue Risiken in der Anwendung aufzudecken,

  • die weitere Vertretbarkeit des Nutzen-Risiko-Verhältnisses zu gewährleisten und

  • mögliche systematische fehlerhafte oder zulassungsüberschreitende Verwendungen des Produkts festzustellen, um die Angemessenheit der Zweckbestimmung zu überprüfen.

Implantierbare Produkte & Produkte der Klasse III

Im Falle von implantierbaren Produkten und Produkten der Klasse III ist die klinische Nachbeobachtung gemäß MDR sogar explizit vorgeschrieben, wenn auf die Durchführung einer klinischen Prüfung vor dem erstmaligen Inverkehrbringen aufgrund eines der folgenden Sachverhalte verzichtet wurde:

  • Das betreffende Produkt wurde durch Änderungen eines bereits von demselben Hersteller in Verkehr gebrachten Produkts konzipiert.

  • Der Hersteller hat nachgewiesen,  dass das geänderte Produkt gleichartig zu dem in Verkehr gebrachten Produkt ist, und dieser Nachweis wurde von der benannten Stelle bestätigt.

  • Die klinische Bewertung des in Verkehr gebrachten Produkts reicht aus, um nachzuweisen, dass das geänderte Produkt die einschlägigen Sicherheits- und Leistungsanforderungen erfüllt.

Des Weiteren gibt es für diese Produkte die Forderung, den Bewertungsbericht über die klinische Nachbeobachtung nach Inverkehrbringen, in dem die Ergebnisse zusammenzufassen sind, einmal jährlich anhand der Daten aus der klinischen Nachbeobachtung zu aktualisieren.

Somit ist eine kontinuierliche klinische Nachbeobachtung im Rahmen der PMS für diese Produkte nicht mehr wegzudenken.

Proaktive Erhebung klinischer Daten

Dies hat zur Folge, dass sich nunmehr die Hersteller bereits vor dem erstmaligen Inverkehrbringen mit der Fragestellung auseinandersetzen müssen, wie sie ihre Produkte klinisch weiter verfolgen und wie sie im Rahmen einer klinischen Prüfung oder einer Anwendungsbeobachtung proaktiv klinische Daten in der täglichen Routine zum eigenen Produkt sammeln und bewerten.

In welchem Umfang die klinische Nachbeobachtung nach Inverkehrbringen durchzuführen ist, richtet sich dabei nach den Ergebnissen der klinischen Bewertung, die im Rahmen der initialen Konformitätsbewertung durchgeführt wird bzw. im Verlauf des Produktlebenszyklus nach dem jeweiligen Stand der klinischen Bewertung.

Dabei sind vom Hersteller sowohl die vom Produkt ausgehenden Restrisiken, als auch offene Fragestellungen zu berücksichtigen, wie etwa

  • unbeantwortete Fragestellungen hinsichtlich der mittel- und langfristigen Leistung des Produkts,

  • die Frage nach Restrisiken bzw. seltenen Komplikationen, oder

  • Unklarheiten bezüglich der Sicherheit des Produkts bei Anwendung in einer breiteren Patienten- und Anwenderpopulation.

Hält der Hersteller aufgrund der Ergebnisse aus der klinischen Bewertung die klinische Überwachung nach dem Inverkehrbringen für nicht erforderlich, muss er dies im Plan zur Überwachung nach dem Inverkehrbringen (sog. PMS-Plan) entsprechend dokumentieren und begründen. Die benannte Stelle prüft dann im Rahmen der Zertifizierung, ob die Begründung ausreichend ist und auf die klinische Nachbeobachtung auch tatsächlich verzichtet werden kann.

Andernfalls ist vom Hersteller ein an das jeweilige Produkt angepasster und geeigneter Plan für die klinische Nachbeobachtung (sog. PMCF-Plan) zu entwickeln und umzusetzen, der mindestens Folgendes beinhaltet:

  • die Methoden und Verfahren des PMCF wie

    • das Zusammenführen erlangter klinischer Erfahrungen,
    • die Einholung des Feedbacks von Anwendern, oder
    • die Durchsicht wissenschaftlicher Fachliteratur oder anderer Quellen
    • die Beurteilung von geeigneten Registern oder Studien über die klinische Nachbeobachtung nach dem Inverkehrbringen,
  • Begründung der Eignung der gewählten Methoden und Verfahren,

  • Verweis auf die relevanten Teile des Berichts über die klinische Bewertung sowie auf das Risikomanagement,

  • spezifische Ziele des PMCF,

  • Bewertung der klinischen Daten zu gleichartigen oder ähnlichen Produkten,

  • einen genauen Zeitplan für die PMCF-Aktivitäten, und

  • Verweise auf vom Hersteller angewandten grundlegenden Standards, Normen und Leitlinien zum PMCF.

Das geeignete Studiendesign

Bei der Erstellung des PMCF-Plans wird dabei wohl die größte Herausforderung für den Hersteller darin bestehen, die klinischen Nachbeobachtungs-Studien (sog. PMCF-Studien) so zu konzipieren, dass diese maßgeschneidert auf die Art des Produkts bzw. eine Produktgruppe sind. Denn Ziel dieser PMCF-Studien ist es letztendlich zu prüfen, ob eine Intervention in der Normalversorgung für eine bestimmte Population von Patienten oder Anwendern auch wirksam ist. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass diese Art von Studien die Routineversorgung auch gut widerspiegeln und das Studiendesign auch entsprechend zum Produkt passt. Die Benannte Stelle prüft im Rahmen der Zertifizierung, ob der Plan für die klinische Nachbeobachtung nach dem Inverkehrbringen zweckdienlich ist und die Studien geeignet sind, die Sicherheit und Leistung des Produkts nachzuweisen.

Da in der Routineversorgung häufig andere Bedingungen herrschen als bei einer randomisierten, kontrollierten klinischen Prüfung, ist diese Art von Studien für die klinische Nachbeobachtung nur bedingt geeignet. Deren Ergebnisse lassen sich häufig nur eingeschränkt auf die Routineversorgung übertragen. Hinzukommt, dass sich kontrolliert randomisierte Studien nicht für jede Art von Medizinprodukten eignen. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass sich die Hersteller von Medizinprodukten frühzeitig darüber Gedanken machen, welches Studiendesign für diese neue Art der klinischen Studie am besten geeignet ist.

Langfristig positive Auswirkung auf Qualität und Sicherheit

Aufgrund der Tatsache, dass sich die MDR nun deutlich stärker auf die Marktbeobachtung und die klinische Nachbeobachtung nach dem Inverkehrbringen fokussiert, wird es auch für Medizinprodukte der niedrigeren Risikoklassen zukünftig mehr Nachbeobachtungs-Studien geben müssen, als bisher. Deshalb ist es den Herstellern sehr ans Herz zu legen, sich bereits jetzt zu überlegen, wie sie die Vorgabe zur klinischen Nachverfolgung nach dem Inverkehrbringen in einer dem Produkt angemessenen Art und Weise und in einem überschaubaren Rahmen umsetzen können.

Langfristig wird die Forderung nach einer konsequenten klinischen Nachverfolgung der Medizinprodukte nach Inverkehrbringen dazu führen, dass die Hersteller für ihre klinische Bewertung der Sicherheit und Leistung auf ausreichend klinische Daten zum eigenen Produkt zurückgreifen können. Dies wird sich wiederum auf die Qualität und Sicherheit der Produkte langfristig positiv auswirken.

Picture: @adimas /Fotolia.com

 

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